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NachlassVorsorge4. August 20266 Min. LesezeitJulia Schnieders

Vorsorge ab 18: Warum Nachlassplanung nicht erst im Alter wichtig wird

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Warum Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament schon fuer junge Erwachsene wichtig sind.

Auf einen Blick

  • Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Ein enges Familienverhältnis ersetzt keine Vollmacht.
  • Ohne Vorsorgevollmacht kann ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der nicht die eigene Wunschperson sein muss.
  • Auch junge Erwachsene hinterlassen einen Nachlass, vom Bankguthaben bis zu digitalen Konten, Fotos und Cloud-Speichern.
  • Unverheiratete Partner erben nicht automatisch, selbst nach langjähriger Beziehung. Dafür braucht es eine ausdrückliche Regelung.
  • Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.

Wer 18 Jahre alt wird, verbindet diesen Schritt meist mit Freiheit und neuen Möglichkeiten. Endlich dürfen Verträge selbst unterschrieben, Reisen eigenständig gebucht und persönliche Entscheidungen ohne Zustimmung der Eltern getroffen werden. Weniger präsent ist die andere Seite der Volljährigkeit: Mit ihr beginnt auch die uneingeschränkte rechtliche Verantwortung für das eigene Leben.

Dazu gehört die Frage, was geschehen soll, wenn man selbst vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen treffen kann. Ebenso stellt sich bereits in jungen Jahren die Frage, wer das eigene Vermögen, persönliche Gegenstände oder digitale Inhalte erhalten soll, wenn man stirbt. Trotzdem beschäftigen sich nur wenige junge Erwachsene mit Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Testamenten.

Der Grund dafür liegt nicht allein in fehlendem Wissen. Auch psychologische Barrieren spielen eine wichtige Rolle. Vorsorge wird mit Krankheit, Kontrollverlust und Tod verbunden – Themen, die viele Menschen möglichst weit von sich wegschieben. Dabei ist frühzeitige Vorsorge kein Ausdruck von Angst, sondern ein Zeichen von Selbstbestimmung und Verantwortungsbewusstsein.

Mit der Volljährigkeit verändert sich die rechtliche Situation

In Deutschland beginnt die Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt endet grundsätzlich die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Sie dürfen dann nicht mehr automatisch für ihr Kind entscheiden, Verträge abschließen, Bankangelegenheiten regeln oder gegenüber Ärzten verbindliche Erklärungen abgeben.

Das gilt auch dann, wenn das Verhältnis innerhalb der Familie eng und vertrauensvoll ist. Ein familiäres Verhältnis allein schafft keine rechtliche Vertretungsbefugnis.

Wird ein volljähriger Mensch beispielsweise nach einem Unfall bewusstlos oder ist aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig, können Eltern nicht ohne Weiteres für ihn handeln. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann es notwendig werden, dass ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellt. Dabei muss nicht zwangsläufig die Person ausgewählt werden, die der Betroffene selbst bevorzugt hätte.

Auch Partnerinnen und Partner besitzen nicht automatisch umfassende Entscheidungsrechte. Für Ehegatten besteht zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Dieses ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht. Für unverheiratete Paare gilt eine solche Vertretungsmöglichkeit grundsätzlich nicht.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall handeln darf. Sie kann sich beispielsweise auf medizinische Fragen, Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten, Versicherungen oder Wohnungsfragen beziehen. Ergänzend hält eine Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn eine eigene Willensäußerung nicht mehr möglich ist.

Auch junge Menschen hinterlassen einen Nachlass

Viele Menschen glauben, ein Testament sei nur dann sinnvoll, wenn Immobilien, große Geldbeträge oder ein Unternehmen vorhanden sind. Diese Vorstellung greift zu kurz.

Zum Nachlass können bereits bei jungen Erwachsenen zahlreiche Werte gehören: ein Bankguthaben, ein Fahrzeug, technische Geräte, Schmuck, Sammlungen, Versicherungsleistungen oder Ansprüche aus Verträgen. Hinzu kommen digitale Vermögenswerte und persönliche Inhalte, etwa Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Fotos, Kryptowährungen oder Einnahmen aus digitalen Projekten.

Wird kein Testament errichtet, richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Gibt es weder Kinder noch einen Ehepartner, kommen insbesondere die Eltern und gegebenenfalls Geschwister als gesetzliche Erben in Betracht.

Unverheiratete Lebenspartner sind dagegen nicht automatisch erbberechtigt. Selbst eine langjährige Beziehung oder ein gemeinsamer Haushalt begründen kein gesetzliches Erbrecht. Soll der Partner oder die Partnerin berücksichtigt werden, muss dies ausdrücklich geregelt werden, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Ein privates Testament kann grundsätzlich ohne Notar errichtet werden. Es muss jedoch vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Die Angabe von Ort und Datum ist ebenfalls empfehlenswert. Sobald Familienverhältnisse, Vermögen oder gewünschte Regelungen komplizierter werden, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Warum das Thema in jungen Jahren so schwerfällt

Obwohl die rechtlichen Folgen erheblich sein können, wird Vorsorge häufig aufgeschoben. Ein wesentlicher Grund ist die Annahme, dass schwere Erkrankungen, Unfälle oder der eigene Tod nur ältere Menschen betreffen.

Diese Einschätzung ist menschlich. Psychologisch neigen wir dazu, negative Ereignisse bei anderen für wahrscheinlicher zu halten als bei uns selbst. Dieser sogenannte Optimismus-Bias hilft dabei, den Alltag ohne ständige Angst zu bewältigen. Gleichzeitig kann er dazu führen, dass notwendige Vorsorgemaßnahmen unterbleiben.

Hinzu kommt, dass die Beschäftigung mit der eigenen Endlichkeit unangenehme Gefühle auslöst. Wer über eine Patientenverfügung oder ein Testament nachdenkt, wird unweigerlich mit Szenarien konfrontiert, die Kontrollverlust, Krankheit oder Tod betreffen. Viele Menschen reagieren darauf mit Verdrängung. Sie vermeiden das Thema, verschieben Entscheidungen oder erklären sich selbst, dass noch ausreichend Zeit vorhanden sei.

Diese Vermeidung sorgt kurzfristig für Erleichterung. Das ungeregelte Risiko bleibt jedoch bestehen.

Auch das sogenannte gegenwartsorientierte Denken spielt eine Rolle. Der Nutzen einer Vollmacht oder eines Testaments ist im Alltag kaum sichtbar. Der Aufwand entsteht sofort, während der Vorteil möglicherweise erst Jahre oder Jahrzehnte später eintritt. Deshalb wirken andere Aufgaben dringlicher: Ausbildung, Studium, Beruf, Wohnungssuche, Reisen oder finanzielle Planung.

Ein weiterer Hemmfaktor ist Unsicherheit. Viele junge Menschen wissen nicht, welche Dokumente benötigt werden, wie sie formuliert sein müssen oder wo sie aufbewahrt werden sollten. Aus Angst, Fehler zu machen, wird häufig gar nichts geregelt.

Vorsorge bedeutet Entlastung statt Pessimismus

Der Begriff Nachlassvorsorge klingt zunächst nach Tod. Tatsächlich geht es jedoch vor allem um die Frage, wie viel Kontrolle ein Mensch über sein eigenes Leben behalten möchte.

Wer vorsorgt, bestimmt selbst, welche Personen im Notfall handeln dürfen. Er legt fest, welche medizinischen Wünsche berücksichtigt werden sollen und wer bestimmte Vermögenswerte oder persönliche Erinnerungsstücke erhalten soll. Ohne solche Regelungen greifen gesetzliche Verfahren und Standardlösungen, die nicht zwingend den eigenen Vorstellungen entsprechen.

Gleichzeitig schützt Vorsorge die Angehörigen. In einer emotional belastenden Situation müssen sie nicht zusätzlich darüber streiten oder rätseln, was der betroffene Mensch gewollt hätte. Klare Dokumente können Unsicherheiten reduzieren, Entscheidungen erleichtern und Konflikten vorbeugen.

Der Einstieg muss nicht kompliziert sein. Bereits wenige Schritte schaffen mehr Sicherheit. Zunächst sollte überlegt werden, welche Person ausreichend vertrauenswürdig ist, um im Notfall Entscheidungen zu treffen. Anschließend können eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt werden. Ebenso sinnvoll ist es, die gesetzliche Erbfolge mit den eigenen Wünschen zu vergleichen und wichtige Verträge, Konten sowie digitale Zugänge übersichtlich zu dokumentieren.

Diese Unterlagen sollten sicher aufbewahrt werden, gleichzeitig aber für die vorgesehenen Vertrauenspersonen erreichbar sein. Außerdem ist es sinnvoll, sie regelmäßig zu überprüfen – etwa nach einer Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes, einem größeren Vermögenszuwachs oder einer Veränderung der familiären Situation.

Der richtige Zeitpunkt ist früher, als viele denken

Vorsorge ist keine Frage des Alters. Sie beginnt mit der rechtlichen Selbstständigkeit. Niemand muss mit 18 Jahren bereits jede denkbare Situation bis ins Detail regeln. Entscheidend ist, die wichtigsten Grundlagen zu schaffen und die Regelungen später an das eigene Leben anzupassen.

Sich mit Vollmachten, medizinischen Wünschen und dem eigenen Nachlass zu beschäftigen, bedeutet nicht, mit dem Schlimmsten zu rechnen. Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für die Menschen, die einem nahestehen.

Der erste Schritt kostet oft Überwindung. Danach entsteht jedoch häufig ein beruhigendes Gefühl: Die eigenen Wünsche sind festgehalten, wichtige Personen sind informiert und im Ernstfall bestehen klare Handlungsmöglichkeiten.

Vorsorge nimmt dem Leben nichts von seiner Leichtigkeit. Sie schafft vielmehr die Sicherheit, dass auch in schwierigen Situationen nicht ausschließlich andere oder gesetzliche Regelungen über die eigenen Angelegenheiten entscheiden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder notarielle Beratung.

Häufig gestellte Fragen

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Über die Autorin

Julia Schnieders

Julia Schnieders ist zertifizierte Vorsorgeberaterin und hilft Menschen dabei, ihre Vorsorge und ihren Nachlass verantwortungsvoll zu regeln. Mit jahrelanger Erfahrung und einem einfühlsamen Ansatz begleitet sie ihre Kunden durch alle wichtigen Entscheidungen.

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